Der Schultrojaner als Chance für OER

Eigentlich ist es schade, dass es einer so ungeheuerlichen und aberwitzigen Idee wie der Einführung eines Schultrojaners zur Überwachung der Einhaltung von Urheberrechten auf Schulservern bedarf, damit der dringend notwendige Diskurs über das aktuelle Urheberrecht und die Ausstattung unserer Schulen wieder in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Das geltende Urheberschutzgesetz ist sicher alles andere als zeitgemäß und auch die (materielle) Ausstattung von Bildungsinstitutionen wird seit langem als unzureichend kritisiert. Nur geändert hat sich an diesen Missständen bisher kaum etwas, so dass viele Lehrpersonen zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben – nämlich möglichst allen Schülerinnen und Schülern eine bestmögliche Förderung und gleiche Bildungschancen zukommen zu lassen – quasi in die Illegalität gezwungen werden (mit welchen Problem ein Lehrer zu kämpfen hat, wenn er sich an die Vorgaben des Urheberrechts halten möchte, beschreibt Torsten Larbig hier anschaulich in seinem Blog).

Ein möglicher Weg diese Umstände zu beseitigen könnte der Einsatz von Open Educational Resources (OER) im Rahmen der formellen Bildung sein, wie er – so scheint es mir zumindest – in letzter Zeit immer stärker in den entsprechenden Communities diskutiert wird. Die UNESCO und das Commonwealth of Learning (CoL) sind auf dem Gebiet der Open Education aktuell sehr aktiv. Neben der Veröffentlichung eines Handbuchs zu „Open Access. Chancen und Herausforderungen“ (pdf), dem „Basic Guide to Open Educational Resources“ (pdf) sowie kürzlich dem Leitfaden „Guidelines for Open Educational Resources in Higher Education“ (pdf) steht nun der Start der UNESCO Open Educational Resources Plattform offenbar kurz bevor (sie sollte eigentlich Anfang November freigeschaltet werden, allerdings ist bisher nur die Ankündigungsseite erreichbar). Auf dieser Online-Plattform stellt die Organisation ihre Publikationen als OER der Öffentlichkeit zur Nutzung zur Verfügung. Ein anderes vielversprechendes Projekt – ebenfalls aus dem englischsprachigen Raum – ist die Open Course Library, wo Interessierte die Möglichkeit haben Lerneinheiten zu den verschiedensten Themen zu nutzen. Aber auch im deutschsprachigen Raum gibt es in dieser Richtung erste Initiativen. So wurde das erfolgreiche L3T-Lehrbuch-Projekt bereits mehrfach ausgezeichnet. Und auch die von Thomas Rau auf seinem Blog „Lehrerzimmer“ beschriebene Idee zur collaborativen Erstellung eines digitalen Schulbuches (erste Überlegungen zu einer möglichen Realisierung beschreibt er hier) scheint mir vielversprechend.

Ich denke, dass OER eine interessante Entwicklung ist, die das Bildungssystem positiv verändern kann und auch den beteiligten Akteuren Vorteile bringen wird; den Schulträgern mehr Handlungsspielraum bei knappen finanziellen Ressourcen, den Lehrkräften mehr Rechtssicherheit und den Schülerinnen und Schülern aktuelles und in ausreichender Menge vorhandenes Unterrichtsmaterial. Daher bleibt zu hoffen, dass die aktuelle Debatte rund um den Schultrojaner sich nicht nur auf das Beschweren über offensichtliche Missstände beschränkt, sondern auch die Chance genutzt wird, die Aufmerksamkeit der (bildungs-)politischen Entscheider auf das Thema Open Education sowie die oben genannten Beispiele zu lenken. Dann könnte ich dem unsäglichen Vorstoß der Kultusministerkonferenz und der Schulbuchverlage im Nachhinein vielleicht doch noch etwas positives abgewinnen. Denn…

The Future of Education is open

… und das ist auch gut so!

P.S. Bei der Gelegenheit noch eine (arbeits-)rechtliche Frage, die ich mir bisher nicht beantworten konnte. Aber vielleicht kennt sich ja jemand der das hier liest auf dem Gebiet aus. Wer würde denn beim Fund von urheberrechtlich geschütztem Material auf einem Schulserver haften? Die scannende Lehrperson, der Dienstherr oder der Schulträger?

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