Ermittlung der TV-Marktanteile

2009/04/29

Im Rahmen des Medienrecht-Seminars kam die Frage auf, wie genau die Fernsehmarktanteile berechnet werden und aus wievielen Haushalten sich die Stichprobe zusammensetzt. Da ich auf letztere Frage spontan keine genaue Antwort geben konnte, habe ich mich heute nochmals über das Verfahren zur Ermittlung der TV-Martkanteile informiert. Hier also die Einzelheiten in aller Kürze:

Ausgangspunkt für die Frage waren die medienrechtlichen Vorschriften zur Sicherung der Meinungsvielfalt im Rundfunk, die im § 26 Rundfunkstaatsvertrag normiert sind.  Laut § 27 RStV ermitteln die Landesmedienanstalten durch die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) den Zuschaueranteil der jeweiligen Programme. Hierzu greift die KEK auf die durch die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) ermittelten Einschaltquoten zurück.

Die Panelgruppe des Teleskopieverfahrens besteht aus einer repräsentativen Stichprobe von 5.640 Fernsehhaushalten, in denen ca. 13.000 Personen leben. Es bildet die Fernsehnutzung von 72,20 Mio. Personen ab 3 Jahren bzw. 35,30 Mio. Fernsehhaushalten ab. Ein Haushalt im Panel steht somit stellvertretend für etwas mehr 6.000 Haushalte in der BRD. (alle Angaben Stand: 01.01.2009)

Eine detailierte Beschreibung des Verfahrens findet man auf den Seiten der Arbeitsgemeinschaft Fersehforschung (agf).


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